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   BVerwG, 17.12.2015 - 1 WB 48.14   

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https://dejure.org/2015,49887
BVerwG, 17.12.2015 - 1 WB 48.14 (https://dejure.org/2015,49887)
BVerwG, Entscheidung vom 17.12.2015 - 1 WB 48.14 (https://dejure.org/2015,49887)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Dezember 2015 - 1 WB 48.14 (https://dejure.org/2015,49887)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 17 Abs 3 S 1 WBO, § 19 Abs 1 S 3 WBO, § 21 Abs 2 S 1 WBO
    Verwendungsbeschränkung durch Kommandierungsverfügung; ziviler Posten der Rechtspflege

  • Wolters Kluwer

    Verwendungsbeschränkung eines Soldaten i.R.e. Kommandierungsverfügung; Statthaftigkeit eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung i.R.e. dienstlichen Maßnahme

  • rewis.io

    Verwendungsbeschränkung durch Kommandierungsverfügung; ziviler Posten der Rechtspflege

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Verwendungsbeschränkung eines Soldaten i.R.e. Kommandierungsverfügung; Statthaftigkeit eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung i.R.e. dienstlichen Maßnahme

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 25.09.2002 - 1 WB 30.02

    Versetzung; förderliche Verwendung; Verzicht auf laufbahnorientierte Förderung;

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2015 - 1 WB 48.14
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats hat ein Soldat grundsätzlich keinen Anspruch auf eine bestimmte örtliche oder fachliche Verwendung oder auf Verwendung auf einem bestimmten Dienstposten; vielmehr entscheidet über seine Verwendung der zuständige Vorgesetzte oder die zuständige personalbearbeitende Stelle nach pflichtgemäßem Ermessen (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 25. September 2002 - 1 WB 30.02 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 30 S. 24 m.w.N.).
  • BVerwG, 29.04.2008 - 1 WB 11.07

    Feststellungsinteresse; Wiederholungsgefahr; Promotion.

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2015 - 1 WB 48.14
    Ein Feststellungsinteresse wegen Wiederholungsgefahr ist nur dann anzunehmen, wenn künftig mit einer vergleichbaren Situation zu rechnen ist, bei der dann die gerichtliche Entscheidung über den Feststellungsantrag berücksichtigt werden kann (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29. April 2008 - 1 WB 11.07 - Buchholz 310 § 113 Abs. 1 VwGO Nr. 31 S. 12 und vom 26. Juli 2011 - 1 WB 13.11 - Rn. 20 m.w.N.).
  • BVerwG, 26.07.2011 - 1 WB 13.11

    Feststellung der Rechtswidrigkeit der Entscheidungen eines Abteilungsleiters des

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2015 - 1 WB 48.14
    Ein Feststellungsinteresse wegen Wiederholungsgefahr ist nur dann anzunehmen, wenn künftig mit einer vergleichbaren Situation zu rechnen ist, bei der dann die gerichtliche Entscheidung über den Feststellungsantrag berücksichtigt werden kann (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29. April 2008 - 1 WB 11.07 - Buchholz 310 § 113 Abs. 1 VwGO Nr. 31 S. 12 und vom 26. Juli 2011 - 1 WB 13.11 - Rn. 20 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2019 - 1 B 60/19

    Rechtmäßige Ausschreibung eines Dienstpostens zur Besetzung durch einen Beamten

    Die vom Verwaltungsgericht im Anschluss an das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Dezember 2015 - 1 WB 48/14 - aufgestellte Forderung, der Zugang von Soldaten zu einem zivilen Dienstposten bedürfe einer entsprechenden Regelung in einer Verwaltungsvorschrift, sei wegen der aktuelleren Regelungen der "Konzeption der Bundeswehr" obsolet.

    cc) Ebenfalls unerheblich ist die verbleibende Rüge, die vom Verwaltungsgericht im Anschluss an das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Dezember 2015- 1 WB 48/14 - aufgestellte Forderung, der Zugang von Soldaten zu einem zivilen Dienstposten bedürfe einer entsprechenden Regelung in einer Verwaltungsvorschrift, sei wegen der aktuelleren Regelungen der "Konzeption der Bundeswehr" obsolet.

  • BVerwG, 31.03.2021 - 1 WB 12.21

    Aufhebung der Versetzung eines Majors auf einen Einheitsführer-Dienstposten

    Der Antragsteller hat jedoch ein Rehabilitierungsinteresse an der begehrten Feststellung (vgl. hierzu BVerwG, Beschlüsse vom 18. Juli 2000 - 1 WB 34.00 - Buchholz 310 § 113 Abs. 1 VwGO Nr. 11 S. 23, vom 21. März 2013 - 1 WB 2.13 - juris Rn. 20 und vom 17. Dezember 2015 - 1 WB 48.14 - juris Rn. 20).
  • VG Köln, 18.12.2018 - 23 L 494/18
    Sie kommt in Betracht, wenn und soweit der Dienstherr durch Verwaltungsvorschiften Soldaten den Zugang zu zivilen Verwendungen und Dienstposten eröffnet, vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Dezember 2015 - 1 WB 48/14 -, juris, Rn. 24.
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